Wem gehört die Stadt?

Teilaufhebung des Alkoholverbotes in Flensburg

Ab dem 25. Mai wird das Alko­holver­bot in Flens­burg im Hafen­bere­ich aufge­hoben, für den Bere­ich um den Süder­markt herum bleibt es jedoch bei dem zulet­zt bis zum 06.06.2021 ange­ord­neten Alko­holver­bot. Das Alko­holver­bot wird damit aus­gerech­net in dem Bere­ich aufrechter­hal­ten, der sich als Tre­ff­punkt Woh­nungs- und Obdachlos­er etabliert hat. Das lässt sich lei­der kaum anders ver­ste­hen, als dass es sich hier­bei um einen bewussten Ver­drän­gungsver­such unter dem Deck­man­tel des Infek­tion­ss­chutzes han­delt. Diese Maß­nahme soll uns nicht vor Ansteck­ung, son­dern wohl eher vor dem unlieb­samen Anblick schützen. Alko­hol­prob­leme und Obdachlosigkeit lassen sich nicht durch verdeck­te Ver­drän­gungspoli­tik und Ver­bote beseit­i­gen. Kurzfristig helfen nur konkrete und trans­par­ente Maß­nah­men in Abstim­mung mit den Hil­f­sange­boten der Stadt und langfristig nur eine vernün­ftige Sozialpolitik.