Ab dem 25. Mai wird das Alkoholverbot in Flensburg im Hafenbereich aufgehoben, für den Bereich um den Südermarkt herum bleibt es jedoch bei dem zuletzt bis zum 06.06.2021 angeordneten Alkoholverbot. Das Alkoholverbot wird damit ausgerechnet in dem Bereich aufrechterhalten, der sich als Treffpunkt Wohnungs- und Obdachloser etabliert hat. Das lässt sich leider kaum anders verstehen, als dass es sich hierbei um einen bewussten Verdrängungsversuch unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes handelt. Diese Maßnahme soll uns nicht vor Ansteckung, sondern wohl eher vor dem unliebsamen Anblick schützen. Alkoholprobleme und Obdachlosigkeit lassen sich nicht durch verdeckte Verdrängungspolitik und Verbote beseitigen. Kurzfristig helfen nur konkrete und transparente Maßnahmen in Abstimmung mit den Hilfsangeboten der Stadt und langfristig nur eine vernünftige Sozialpolitik.
Wem gehört die Stadt?
Teilaufhebung des Alkoholverbotes in Flensburg