Wir brauchen endlich Taten statt leerer Worte

Schleswig-Holstein hat die Chance vertan, ein Zeichen der Solidarität zu setzen.

Der schleswig-hol­steinis­che Land­tag hat am Fre­itag entsch­ieden, dass die Not der Geflüchteten an den EU-Außen­gren­zen zwar groß ist, der Lan­desregierung aber die Hände gebun­den sind. Alle Land­tags­frak­tio­nen waschen ihre Hände in Unschuld und schieben die Schuld auf das Bundesinnenministerium. 

Dabei kommt ein juris­tis­ches Gutacht­en der Uni­ver­sität Ham­burg zu dem Ergeb­nis, dass eine Auf­nahme von Schutz­suchen­den aus einem EU-Mit­glied­staat durch die Bun­deslän­der rechtlich zuläs­sig ist. Denn gem. § 23 Absatz 1 Satz 1 Aufen­thG dür­fen Bun­deslän­der Men­schen dur­chaus aus völk­er­rechtlichen oder human­itären Grün­den aufnehmen. Das Gutacht­en unter­stre­icht, dass die ober­ste Lan­des­be­hörde über ein weites poli­tis­ches Entschließungser­messen ver­fügt und daher sehr wohl aus Seenot gerettete Men­schen oder Geflüchteten, die unter human­itär schwieri­gen Bedin­gun­gen an den EU-Außen­gren­zen aushar­ren aufhal­ten, aufnehmen könnte. 

Dass diese recht­spoli­tis­che Posi­tion in keinem einzi­gen der im Land­tag vor­ge­tra­ge­nen Rede­beiträge aufge­grif­f­en wor­den ist, ist ein unfass­bar­er Skan­dal. Worte des Bedauerns helfen den Men­schen in nicht, die seit Monat­en unter unerträglichen Bedin­gun­gen aushar­ren müssen. Was nützen die vie­len Sicheren Häfen, wenn es nur Sym­bol­poli­tik bleibt? 

Aus mein­er Sicht zeigt diese Sit­u­a­tion deut­lich, was es bedeutet, wenn eine starke linke Stimme im Par­la­ment fehlt. Die einzi­gen bei­den Bun­deslän­der, die eigene Lan­desauf­nah­me­pro­gramme zur Auf­nahme von Schutz­suchen­den aus Griechen­land vorgelegt haben, sind übri­gens Berlin und Thüringen. 

Lei­der hat Schleswig-Hol­stein die Chance ver­tan, ein Zeichen der Sol­i­dar­ität zu set­zen. Stattdessen öffnet sehr bald ein Abschiebege­fäng­nis in Schleswig-Holstein.