Der schleswig-holsteinische Landtag hat am Freitag entschieden, dass die Not der Geflüchteten an den EU-Außengrenzen zwar groß ist, der Landesregierung aber die Hände gebunden sind. Alle Landtagsfraktionen waschen ihre Hände in Unschuld und schieben die Schuld auf das Bundesinnenministerium.
Dabei kommt ein juristisches Gutachten der Universität Hamburg zu dem Ergebnis, dass eine Aufnahme von Schutzsuchenden aus einem EU-Mitgliedstaat durch die Bundesländer rechtlich zulässig ist. Denn gem. § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG dürfen Bundesländer Menschen durchaus aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen aufnehmen. Das Gutachten unterstreicht, dass die oberste Landesbehörde über ein weites politisches Entschließungsermessen verfügt und daher sehr wohl aus Seenot gerettete Menschen oder Geflüchteten, die unter humanitär schwierigen Bedingungen an den EU-Außengrenzen ausharren aufhalten, aufnehmen könnte.
Dass diese rechtspolitische Position in keinem einzigen der im Landtag vorgetragenen Redebeiträge aufgegriffen worden ist, ist ein unfassbarer Skandal. Worte des Bedauerns helfen den Menschen in nicht, die seit Monaten unter unerträglichen Bedingungen ausharren müssen. Was nützen die vielen Sicheren Häfen, wenn es nur Symbolpolitik bleibt?
Aus meiner Sicht zeigt diese Situation deutlich, was es bedeutet, wenn eine starke linke Stimme im Parlament fehlt. Die einzigen beiden Bundesländer, die eigene Landesaufnahmeprogramme zur Aufnahme von Schutzsuchenden aus Griechenland vorgelegt haben, sind übrigens Berlin und Thüringen.
Leider hat Schleswig-Holstein die Chance vertan, ein Zeichen der Solidarität zu setzen. Stattdessen öffnet sehr bald ein Abschiebegefängnis in Schleswig-Holstein.