Syrien ist nicht sicher!

Abschiebungen nach Syrien sind aufgrund der systematischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit völkerrechtswidrig.

Heute vor einem Jahr sind Men­schen in Syrien zum ersten Mal gegen das Assad-Regime auf die Straße gegan­gen. Doch der Wun­sch nach Demokratie und Frei­heit endete in einem furcht­baren Krieg, bei dem viele Mil­lio­nen Men­schen zur Flucht gezwun­gen und Hun­dert­tausende gestor­ben sind. Darüber hin­aus sind 100.000 Men­schen ein­fach »ver­schwun­den«, min­destens 200.000 Men­schen festgenom­men und viele davon gefoltert und ermordet wor­den. Die Men­schen­rechtsver­let­zun­gen durch das Assad-Regime sind längst nicht vor­bei. Und auch in den Herrschafts­ge­bi­eten Auf­ständis­ch­er wer­den religiöse oder eth­nis­che Gemein­schaften, ganze Dör­fer, Städte und Nach­barschaften ver­fol­gt und bedro­ht. Abschiebun­gen nach Syrien sind auf­grund der sys­tem­a­tis­chen Ver­brechen gegen die Men­schlichkeit völk­er­rechtswidrig. Denn die Europäis­che Men­schen­recht­skon­ven­tion ver­bi­etet Abschiebun­gen in einen Folter­staat. Trotz­dem hat Deutsch­land den Abschiebestopp aus­laufen lassen und trägt damit zu ein­er Nor­mal­isierung eines Ver­fol­ger- und Folter­staats bei. Das muss sofort kor­rigiert werden!