… deine Eltern haben Asyl beantragt und du musst gemeinsam mit ihnen sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung wie in Neumünster, Rendsburg, Boostedt und Bad Segeberg bleiben. Deine Einrichtung liegt weit weg von normaler Infrastruktur. Deine Eltern dürfen nicht arbeiten und müssen durchgängig vor Ort anwesend sein. Du darfst keine Regelschule besuchen und deine jüngeren Geschwister keine Kita. Die Menschen um euch rum sind ängstlich und verzweifelt. Doch das allerschlimmste ist, dass du nie selbstgekochtes Essen bekommst. Deinen Eltern ist das Kochen verboten. Du musst jeden Tag das essen, was auf dem Speiseplan der Kantine steht.
Deine Familie bekommt keine Unterstützung von Außenstehenden. Deine Eltern werden nicht auf das Asylverfahren vorbereitet. Und trotz großer Gefahr im Herkunftsland, wird der Asylantrag abgelehnt. Viel später stellt ein Gericht fest, dass die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge falsch gewesen ist. Du darfst nun mit deiner Familie in Deutschland bleiben. Doch dein Start in Deutschland wird dich immer begleiten.
- Ich unterstütze die Forderungen der Kampagne »Kein Ort für Kinder«, weil jedes Kind zählt, egal woher!
- Der Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen muss auf wenige Wochen begrenzt werden, damit geflüchtete Kinder, Jugendliche und Erwachsene schnellstmöglich in Städten und Kommunen ankommen können. Hierzu ist eine Änderung von § 47 AsylG notwendig.
- Die neue Bundesregierung muss für qualitativ hochwertige Asylverfahren einschließlich unabhängiger Unterstützung und Rechts- und Verfahrensberatung sorgen.
- AnkER-Zentren und funktionsgleiche Einrichtungen müssen abgeschafft werden.
- Enge, Lärm, kein Platz zum Spielen und Lernen, Miterleben von Gewalt und Abschiebungen – darunter leiden viele Kinder auch in Gemeinschaftsunterkünften. Die Unterbringung in Wohnungen muss daher Vorrang vor der Unterbringung in Sammelunterkünften haben. § 53 AsylG muss entsprechend geändert werden.