Für das Leben

Das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen

Heute ste­ht der Antrag »Für das Leben — das Recht auf kör­per­liche und sex­uelle Selb­st­bes­tim­mung sich­ern, repro­duk­tive Gerechtigkeit ermöglichen« auf der Tage­sor­d­nung der Bun­destagssitzung. Es lohnt sich also, um etwa 19.30 Uhr bei der Live-Über­tra­gung reinzuguck­en und dem Beitrag unser­er Frauen­poli­tis­chen Sprecherin der Bun­destags­frak­tion DIE LINKE. Cor­nelia Möhring zuzuhören.

Die Abge­ord­neten der Frak­tion DIE LINKE. wollen wir mit ihrem Antrag einen Dreik­lang zum Ziel poli­tis­chen Han­delns machen: 

  • das Recht auf sex­uelle Selbstbestimmung
  • das Recht, selb­st zu entschei­den, ob ein Men­sch ein Kind bekommt oder nicht
  • das Recht auf ein gutes und sicheres Leben mit Kindern

Alle drei Punk­te hän­gen eng zusam­men, denn die sex­uelle Selb­st­bes­tim­mung wird natür­lich davon bee­in­flusst, ob es eine Entschei­dungs­frei­heit für oder gegen Kinder gibt, die durch den Zugang zu Ver­hü­tungsmit­teln, aber auch durch die Möglichkeit eines Abbruchs ein­er unge­woll­ten Schwanger­schaft abgesichert wird. Und eine wirk­lich selb­st­bes­timmte Entschei­dung für oder gegen ein Kind, ist nur dann möglich, wenn bei­de Entschei­dun­gen ohne Stig­ma­tisierung und Zwang möglich sind. Sie ist auch nur dann möglich, wenn nicht der unsicht­bare Zwang der materiellen Bedin­gun­gen eine Entschei­dung ein­schränkt. Denn Armut und Diskri­m­inierung machen es vie­len Men­schen schw­er bis unmöglich, selb­st­bes­timmt und unter guten Bedin­gun­gen Kinder zu bekom­men und aufzuziehen.

Die §§ 218 ff. und das Schwanger­schaft­skon­flik­t­ge­setz gehören endlich auf die Müll­halde der Geschichte!