Empathie und Zusammenleben

Aus den Gesprächen an den Infoständen.

Wir sind in diesen Tagen viel im Wahlkreis unter­wegs und sprechen mit unter­schiedlich­sten Men­schen. Die Flutkatas­tro­phe ist im Moment das aller­wichtig­ste The­ma. Ger­ade ältere Men­schen machen sich große Sor­gen um die Zukun­ft ihrer Enkelkinder. Auch sind es oft die Älteren, die uns erzählen, dass sie ger­ade für die Flu­topfer gespendet haben: Eine Frau hat mir am Fre­itag erzählt, sie könne sich so gut in die Sit­u­a­tion der Men­schen hinein­ver­set­zen, weil sie im Zweit­en Weltkrieg selb­st erlebt habe, plöt­zlich ohne Zuhause und völ­lig mit­tel­los zu sein. Die Gespräche erin­nern mich an Sit­u­a­tio­nen im Jahr 2015, wo viele Men­schen genau deshalb für die Flüch­t­en­den aktiv gewor­den sind, weil sie sich an ihre eigene Flucht­geschichte erin­nert haben. Mich beein­druck­en Men­schen, die in ihrem Leben furcht­bare Dinge erlebt haben und ger­ade deshalb so empathisch geblieben sind. Gestern hat sich ein Mann mit aktueller Flucht­geschichte zu uns gestellt und einem aus unserem Wahlkampfteam von sein­er Sit­u­a­tion erzählt. Er könne lei­der nicht wählen, denn er sei zwar schon seit sieben Jahren in Deutsch­land und seine Kinder hier geboren, aber er sei noch nicht einge­bürg­ert, er habe nicht mal einen gesicherten Aufen­thalt. Lei­der ist das kein Einzelfall. Ich kenne sehr viele Fam­i­lien, die sich von Dul­dung zu Dul­dung hangeln. Uns fehlt eine kon­struk­tive Beschäf­ti­gung mit unser­er Rolle als Ein­wan­derungs­land. Denn Migra­tion ist kein Über­gangsphänomen, son­dern Teil der Men­schheits­geschichte, und wird in Zukun­ft eher zunehmen als ver­schwinden. Wir kön­nen uns nicht vom Elend der Welt abschot­ten. Wir brauchen geord­nete Ver­fahren und Lösun­gen für gutes und sicheres Zusam­men­leben. Dazu gehören unbürokratis­che Ein­wan­derungsmöglichkeit­en, effek­tive Bleiberecht­sregelun­gen und bessere Möglichkeit­en zur poli­tis­chen Teil­habe. DIE LINKE. fordert das aktive und pas­sive Wahlrecht­für alle langfristig in Deutsch­land leben­den Men­schen. Alle hier gebore­nen Kinder und Jugendlichen, deren Eltern dauer­haft im Land wohnen, sollen die deutsche Staat­sange­hörigkeit erhal­ten. Men­schen sollen nach fünf Jahren durchge­hen­dem Aufen­thalt einen Recht­sanspruch auf Ein­bürgerung haben.