Ein trauriges Jubiläum!

Schwangerschaftsabbrüche gehören zur medizinischen Grundversorgung!

Der § 218 wird in diesem Jahr 150 Jahre alt. Die Geschichte des Para­graphen ist eine grausame Geschichte der Gefährdung und Ent­mündi­gung von Schwan­geren zu poli­tis­chen Zweck­en.

Der staatliche Ein­griff in die kör­per­liche Selb­st­bes­tim­mung ist wed­er ethisch, noch gesund­heitlich zu begrün­den. Die §§ 218 ff. gehören endlich abgeschafft.

Stattdessen soll­ten wir alles dafür tun, Schwan­geren eine möglichst freie und selb­st­bes­timmte Entschei­dung zu ermöglichen.

Dazu gehört die Aufrechter­hal­tung eines reg­ulären, klin­is­chen Ange­bots für Schwanger­schaftsab­brüche in Flens­burg.

Schwanger­schaftsab­brüche gehören zur medi­zinis­chen Grundversorgung!