Der § 218 wird in diesem Jahr 150 Jahre alt. Die Geschichte des Paragraphen ist eine grausame Geschichte der Gefährdung und Entmündigung von Schwangeren zu politischen Zwecken.
Der staatliche Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung ist weder ethisch, noch gesundheitlich zu begründen. Die §§ 218 ff. gehören endlich abgeschafft.
Stattdessen sollten wir alles dafür tun, Schwangeren eine möglichst freie und selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen.
Dazu gehört die Aufrechterhaltung eines regulären, klinischen Angebots für Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg.
Schwangerschaftsabbrüche gehören zur medizinischen Grundversorgung!
Ein trauriges Jubiläum!
Schwangerschaftsabbrüche gehören zur medizinischen Grundversorgung!