Seit nunmehr 150 Jahren ist der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch verankert und seither kämpfen Menschen in Deutschland für ihr Recht auf Selbstbestimmung und die Streichung der § 218 ff.
Mit dem Antrag »Für das Leben – Das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen« geht die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag noch einen Schritt weiter: Nicht nur die Streichung der § 218 ff. wird gefordert, sondern auch das Recht auf gutes und sicheres Leben mit Kindern.
»Die Möglichkeit, sich frei von Zwängen für oder gegen eine Schwangerschaft entscheiden zu können, ist ein notwendiger Schritt in Richtung Gleichstellung«, unterstreicht die Direktkandidatin der LINKEN im Wahlkreis 1 und bemängelt die aktuelle Entwicklung in Flensburg. »Ich empfinde es als einen unerträglichen Rückschritt, dass die Krankenhausträger in Flensburg sich weigern, das klinische Versorgungsangebot für Schwangerschaftsabbrüche aufrechtzuhalten.«
Hoop verweist dabei auch darauf, dass damit hart erkämpfte Rechte abgebaut werden.
»Die Diako hat sich im Jahr 1995 vertraglich dazu verpflichtet, diese Gesundheitsleistung zu gewährleisten. Es kann nicht sein, dass die Stadt sich gezwungen sieht, diese Versorgungslücke mit einem eigenen medizinischen Versorgungszentrum zu schließen«, sagt Hoop und betont. »Schwangerschaftsabbrüche müssen endlich legalisiert und enttabuisiert werden, dazu gehört auch, sie als reguläre Gesundheitsleistung anzubieten. Ein gesondertes Ersatzangebot trägt nur zu einer weiteren Stigmatisierung bei.«
Gemeinsam mit dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, dem Frauenforum Flensburg, der Feministischen Aktion Flensburg und vielen weiteren Parteien, Gruppen und Einzelpersonen setzt DIE LINKE. Flensburg sich mit einem Aktionstag am 15. Mai für körperliche und sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Gerechtigkeit in Flensburg ein.