Die PKK ist keine Terrororganisation

Die Aufhebung des PKK-Verbots ist längst überfällig.

Die Welt am Son­ntag heute gestern darüber, dass drei Politiker*innen der Linken unter Beobach­tung des Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz ste­hen – alle wegen ihrer Nähe zur in Deutsch­land ver­bote­nen kur­dis­chen Arbeit­er­partei PKK. Dabei hat das Bun­desin­nen­min­is­teri­um nach juris­tis­chem Druck 2014 bekan­nt gegeben, Abge­ord­nete des Bun­destags kün­ftig »generell« nicht mehr beobacht­en zu lassen. Aber für die guten Beziehun­gen zur Türkei wird dann doch mal eine Aus­nahme gemacht.

Die Sit­u­a­tion der Kurd*innen beschäftigt mich seit vie­len Jahren. Als Mit­glied der friesis­chen und dänis­chen Min­der­heit war es für meinen Vater immer selb­stver­ständlich, sich mit anderen kul­turellen und sprach­lichen Min­der­heit­en zu sol­i­darisieren. Deshalb erzählte er mir schon während mein­er Kind­heit von der Geschichte und aktuellen Sit­u­a­tion der kur­dis­chen Bevölkerung in Syrien, Irak, Iran und Türkei. Mein Vater hat damals sehr große Hoff­nung in die Friedensver­hand­lun­gen geset­zt, bis Erdoğan den Frieden­sprozess im Juli 2015 offiziell für been­det erk­lärt hat.

Sei­ther hat sich die Sit­u­a­tion nicht verbessert. Kurd*innen stellen eine der größten staaten­lose Dias­po­ra der Welt dar. Die Anzahl der in Deutsch­land leben­den Kurd*innen wird von der Kur­dis­chen Gemeinde Deutsch­land auf über 1 Mil­lion geschätzt. Den­noch find­en die kur­dis­chen Bewe­gun­gen in Deutsch­land immer noch sehr wenig Gehör, während die deutsche Regierung eine enge Zusam­me­nar­beit mit der türkischen Regierung pflegt und seit vie­len Jahren Waf­fen an die Türkei liefert, die immer wieder gegen Kurd*innen zum Ein­satz gebracht wer­den. Gle­ichzeit­ig wer­den kur­dis­che Bewe­gun­gen in Deutsch­land krim­i­nal­isiert. Damit unter­stützt die deutsche Regierung de fac­to die poli­tis­che Ver­fol­gung und gewalt­same Unter­drück­ung der kur­dis­chen Min­der­heit in der Türkei, statt ein deut­lich­es Zeichen an die Türkei zu senden, die Friedens­ge­spräche mit der PKK aufzunehmen.

Dabei ist die Aufhe­bung des PKK-Ver­bots längst über­fäl­lig, da die kur­dis­che Arbeit­er­partei ihre Struk­turen längst reformiert und ihre sep­a­ratis­tis­chen Ziele hin­ter sich gelassen hat. Das ober­ste Gericht Bel­giens hat nicht ohne Grund im ver­gan­genen Jahr entsch­ieden, dass die kur­dis­che Arbeit­er­partei keine ter­ror­is­tis­che Organ­i­sa­tion ist, son­dern als Kon­flik­t­partei in einem innertürkischen bewaffneten Kon­flikt zu betra­cht­en ist. Schon 2018 kam das EU-Gericht zu dem Schluss, dass die PKK zu Unrecht auf der EU-Ter­rorliste geführt wor­den sei und die Lis­tung der PKK als Ter­ro­ror­gan­i­sa­tion von geopoli­tis­chen Inter­essen geleit­et sei. Ich bin froh darüber in ein­er Partei zu sein, die sich seit Jahren mit den kur­dis­chen Bewe­gun­gen sol­i­darisiert und für die Aufhe­bung des PKK-Ver­bots plädiert!