Die Welt am Sonntag heute gestern darüber, dass drei Politiker*innen der Linken unter Beobachtung des Bundesamt für Verfassungsschutz stehen – alle wegen ihrer Nähe zur in Deutschland verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Dabei hat das Bundesinnenministerium nach juristischem Druck 2014 bekannt gegeben, Abgeordnete des Bundestags künftig »generell« nicht mehr beobachten zu lassen. Aber für die guten Beziehungen zur Türkei wird dann doch mal eine Ausnahme gemacht.
Die Situation der Kurd*innen beschäftigt mich seit vielen Jahren. Als Mitglied der friesischen und dänischen Minderheit war es für meinen Vater immer selbstverständlich, sich mit anderen kulturellen und sprachlichen Minderheiten zu solidarisieren. Deshalb erzählte er mir schon während meiner Kindheit von der Geschichte und aktuellen Situation der kurdischen Bevölkerung in Syrien, Irak, Iran und Türkei. Mein Vater hat damals sehr große Hoffnung in die Friedensverhandlungen gesetzt, bis Erdoğan den Friedensprozess im Juli 2015 offiziell für beendet erklärt hat.
Seither hat sich die Situation nicht verbessert. Kurd*innen stellen eine der größten staatenlose Diaspora der Welt dar. Die Anzahl der in Deutschland lebenden Kurd*innen wird von der Kurdischen Gemeinde Deutschland auf über 1 Million geschätzt. Dennoch finden die kurdischen Bewegungen in Deutschland immer noch sehr wenig Gehör, während die deutsche Regierung eine enge Zusammenarbeit mit der türkischen Regierung pflegt und seit vielen Jahren Waffen an die Türkei liefert, die immer wieder gegen Kurd*innen zum Einsatz gebracht werden. Gleichzeitig werden kurdische Bewegungen in Deutschland kriminalisiert. Damit unterstützt die deutsche Regierung de facto die politische Verfolgung und gewaltsame Unterdrückung der kurdischen Minderheit in der Türkei, statt ein deutliches Zeichen an die Türkei zu senden, die Friedensgespräche mit der PKK aufzunehmen.
Dabei ist die Aufhebung des PKK-Verbots längst überfällig, da die kurdische Arbeiterpartei ihre Strukturen längst reformiert und ihre separatistischen Ziele hinter sich gelassen hat. Das oberste Gericht Belgiens hat nicht ohne Grund im vergangenen Jahr entschieden, dass die kurdische Arbeiterpartei keine terroristische Organisation ist, sondern als Konfliktpartei in einem innertürkischen bewaffneten Konflikt zu betrachten ist. Schon 2018 kam das EU-Gericht zu dem Schluss, dass die PKK zu Unrecht auf der EU-Terrorliste geführt worden sei und die Listung der PKK als Terrororganisation von geopolitischen Interessen geleitet sei. Ich bin froh darüber in einer Partei zu sein, die sich seit Jahren mit den kurdischen Bewegungen solidarisiert und für die Aufhebung des PKK-Verbots plädiert!